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23. - 25. Juli 2010 Wakepark Thulba

Allgemeine Bedingungen des NEVERRIDE Wakeskate Camp vom 23. 25. Juli 2010 am Wakepark Thulba.
Die Unterbringung während des Camps erfolgt in fünf einfachen, aber zweckmäßig eingerichteten Blockhütten für je 4 Teilnehmer. In unserem Camp sind Alkohol- und Tabakgenuss entsprechend den Jugendschutzbestimmungen verboten oder der Altersstufe entsprechend geregelt. Das NEVERRIDE Wakeskate Camp 2010 ist ein Camp, bei dem der aktive Sport mit viel Spaß verbunden im Vordergrund steht.
Buchungsabwicklung
Die Anmeldung erfolgt ausschließlich via Fax oder per Post. Mit der Reiseanmeldung werden unsere Reisebedingungen anerkannt. Der Vertrag kommt durch unsere schriftliche Reisebestätigung zustande. Nach Eingang der Zahlung werden die Reiseunterlagen mit den notwendigen Transferinformationen unmittelbar verschickt. Minderjährige Teilnehmer müssen zum Camp eine unterschriebene Einverständniserklärung der Eltern mitbringen.
Leistungen/Preise
Der Umfang der Leistungen der damit verbundene Preis ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung auf der Internetseite www.neverride.com. Maßgebend sind die hierauf bezogenen Angaben in der Reisebestätigung.
Zahlung
Die Anmeldung wird erst mit dem Eingang des gesamten Campbeitrags auf dem Konto von NeverRide gültig.
Rücktritt des Teilnehmers
Bis 4 Wochen vor Beginn des Camps ist ein Rücktritt ohne Stornokosten möglich. Bei einem Rücktritt später als 4 Wochen vor Beginn des Camps behält sich der Veranstalter vor, eine Bearbeitungsgebühr von 50,00 € einzubehalten. Bei einer Absage nach Beginn des Camps oder bei Nichterscheinen kann leider keine Rückvergütung erfolgen. Maßgebend ist der Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung beim Reiseveranstalter. Auf Grund einer vorzeitigen Abreise aus einer angetretenen Reiseveranstaltung, die in der Person des Teilnehmers gegeben ist, oder aus Gründen, welche sich dem Einflussbereich des Veranstalters entziehen, können Rückerstattungen nicht erfolgen.
Rücktritt und Kündigung des Veranstalters
Wird eine Mindestteilnehmerzahl von 5 Personen nicht erreicht, so behalten wir uns die Absage der Veranstaltung bis 10 Tage vor Beginn vor. Außerdem behalten wir uns eine Absage aufgrund höherer Gewalt vor (Betriebseinstellung, etc.) Den eingezahlten Campbeitrag erhält der Teilnehmer in diesen Fällen unverzüglich und vollständig zurück.
Weitergehende Ansprüche von Seiten der Teilnehmer bestehen jedoch nicht.
Umbuchen/Ersatzperson
Ist der Teilnehmer verhindert so kann er mit Zustimmung des Veranstalters eine Ersatzperson stellen, die die Reise an seiner Stelle antritt. Voraussetzung ist, dass diese Person den besonderen Voraussetzungen der Reise genügt (z.B. Alter).
Haftung
Der Campveranstalter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflichten für die gewissenhafte Reisevorbereitung, die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger, die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung und die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistung unter Berücksichtigung der örtlichen Begebenheiten (z.B Wetterbedingungen, Verkehrsstau). Sämtliche Ansprüche aus dem Reisevertrag wegen Nichterfüllung sind innerhalb von 1 Monat nach vertraglicher Beendigung des Camps schriftlich gegenüber dem Veranstalter geltend zu machen, bzw. verjähren nach 6 Monaten.
Für Sportgeräte der Teilnehmer übernimmt der Veranstalter keine Haftung.
Mitwirkungspflicht
Jeder Teilnehmer ist verpflichtet, bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen alles ihm Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und insbesondere die örtliche Campleitung sofort zu informieren. Eine Verletzung dieser Pflicht bewirkt, dass Ansprüche entfallen.
Versicherung
An sportlichen Betätigungen jeglicher Art und ähnlichen, mit besonderen Risiken verbundenen Aktivitäten beteiligt sich der Teilnehmer auf eigene Gefahr. Jeder Teilnehmer ist daher für ausreichenden Versicherungsschutz selbst verantwortlich. Folgende Versicherungen empfehlen wir:
- Unfallversicherung mit Bergungskostendeckung (Helikopterkosten)
- Reisekostenrücktrittsversicherung
- Haftpflichtversicherung.
Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Teilnahmevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Teilnahmevertrages zur Folge.
Veranstalter
Veranstalter des NEVERRIDE Wakeskate Camp 2010 ist NeverRide, Dorfstrasse 49, 5436 Würenlos in der Schweiz.
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